Ja natürlich, weil eine faire Vergütung für zahnärztliche Leistungen notwendig ist
Was macht einen „guten Zahnarzt“ aus? Laut Patientenumfragen stehen an erster Stelle eine ausführliche Beratung, ausreichende Zeit für den Patienten und sorgfältiges, gründliches Arbeiten. Als Zahnärzte freuen wir uns über diese Wertschätzung unserer Fachkompetenz und der Zeit, die wir für eine fundierte Diagnose und Behandlung investieren. Doch wie jede selbstständige Berufsgruppe – etwa Anwälte oder Berater – müssen auch wir für unsere Arbeit angemessen vergütet werden.
Unsere Abrechnung basiert auf der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hier gibt es, je nach Behandlungsaufwand und -komplexität, unterschiedliche Steigerungssätze. Während viele Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz erstattet werden, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, darüber hinauszugehen – zum Beispiel auf den Faktor 4,5 oder 6. Für Patienten, die sich mit der Gebührenordnung nicht täglich beschäftigen, ist dies nicht immer leicht nachzuvollziehen.
Warum sind höhere Steigerungssätze notwendig?
Die GOZ wurde 2012 aktualisiert, jedoch ohne Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung. Tatsächlich basieren viele Honorarsätze auf Werten aus den Jahren 1988 bzw. 1965 – eine wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Grundlage. Gleichzeitig sind die Kosten für moderne Technologien, Materialien, gesetzliche Vorgaben (Hygiene, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit) und Personalleistungen erheblich gestiegen.
Zusätzlich ist die Berechnungsgrundlage in der GOZ irreführend: Der 2,3-fache Satz wird dort als „durchschnittlich“ definiert, entspricht aber oft erst dem Honorar, das die gesetzliche Krankenkasse für vergleichbare ärztliche Leistungen zahlt. Während bei Ärzten der einfache Satz dem Kassenhonorar entspricht, müssen Zahnärzte in vielen Fällen mindestens den 3,5-fachen Satz ansetzen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
Qualität hat ihren Wert
Ein Zahnarzt „verkauft“ keine Krone oder Füllung, sondern bietet seine Erfahrung, sein Können und seine höchste Konzentration, um eine lebenslange Mundgesundheit zu ermöglichen. Dies erfordert eine präzise Diagnostik, eine individuelle Behandlungsplanung und eine überdurchschnittlich sorgfältige Durchführung.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und setzen alles daran, innerhalb des für Patienten möglichst erstattungsfreundlichen Rahmens zu bleiben. Dennoch kann es vorkommen, dass Leistungen über den 3,5-fachen Satz hinaus angesetzt werden – dann spiegelt dies den tatsächlichen Aufwand, die Komplexität der Behandlung und die Qualität der erbrachten Leistung wider.
Unser Anspruch ist es, Ihnen die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung zu bieten – und dabei können und wollen wir keine Abstriche machen.